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Lieferkettengesetz 2026: Was LkSG & CSDDD nach dem Omnibus-Paket für Ihre Lieferantenprüfung wirklich bedeuten

Stand: August 2026Lesezeit ca. 6 Min.Supplier Risk Management

„Gilt das Lieferkettengesetz für uns überhaupt noch?" — diese Frage hören wir gerade in fast jedem Gespräch. Nach dem EU-Omnibus-Paket sind Fristen verschoben und Pflichten gelockert worden. Der gefährliche Trugschluss dahinter: dass man Lieferanten deshalb nicht mehr prüfen müsse. Was 2026 wirklich gilt — und was das für Ihr Risikomanagement heißt.

Das LkSG gilt weiter — aber abgeschwächt

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist formal weiterhin in Kraft. Seit 2024 sind Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden erfasst (zuvor 3.000 im Jahr 2023). Politisch wurde es zuletzt jedoch spürbar entschärft — insbesondere durch die faktische Aussetzung der Berichtspflicht.

Wichtig ist die Unterscheidung: Gelockert wurde vor allem die Berichtspflicht, also das formale Dokumentieren und Melden. Die eigentlichen Sorgfaltspflichten bleiben bestehen:

Kurz & faktisch — LkSG 2026
  • Gilt formal weiter, Schwelle ab 1.000 Mitarbeitenden
  • Berichtspflicht faktisch ausgesetzt
  • Kern-Sorgfaltspflichten (Risikomanagement, Prävention, Beschwerdeverfahren) bleiben

Die EU-CSDDD nach Omnibus I: kleiner, später, schlanker

Parallel hat das Omnibus-Paket der EU die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) deutlich zurückgestutzt. Die zentralen Änderungen:

Die Bundesregierung plant, das LkSG durch ein neues „Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung" zur Umsetzung der CSDDD abzulösen — mit „deutlich verschlankten" Anforderungen, Schwerpunkt auf sehr großen Unternehmen und reduzierten Haftungsrisiken.

Der gefährliche Trugschluss: „Dann müssen wir nichts mehr prüfen"

Wer daraus schließt, Lieferantenprüfung sei nun verzichtbar, verwechselt Berichtspflicht mit Risiko. Die Meldepflicht mag sich ändern — die Risiken in Ihrer Lieferkette tun es nicht. Unabhängig von jedem Gesetz kostet Sie ein schwacher Lieferant Geld, Zeit und Reputation:

Kurz: Wer Lieferantenprüfung bisher nur als Compliance-Übung gesehen hat, sollte sie jetzt als das sehen, was sie eigentlich ist — Risikomanagement.

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Was Sie jetzt konkret tun sollten

Statt auf die endgültige Gesetzeslage zu warten, lohnt sich ein risikobasierter Ansatz, der ohnehin dem Geist von LkSG und CSDDD entspricht:

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Häufige Fragen

Gilt das Lieferkettengesetz (LkSG) 2026 noch?

Ja. Das LkSG gilt formal weiter und verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Die Berichtspflicht ist faktisch ausgesetzt, während die Kern-Sorgfaltspflichten — Risikomanagement, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren — bestehen bleiben.

Ab welcher Unternehmensgröße gilt das LkSG?

Seit 2024 gilt das LkSG für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden (zuvor ab 3.000 im Jahr 2023).

Wann gilt die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)?

Nach dem Omnibus-Paket wurde die erste Anwendung auf den 26. Juli 2029 verschoben. Der Anwendungsbereich ist auf sehr große Unternehmen (über 5.000 Mitarbeitende und über 1,5 Mrd. Euro Umsatz) verengt; Leitlinien der EU-Kommission werden bis Juli 2027 erwartet.

Wir fallen aus dem Anwendungsbereich — müssen wir Lieferanten trotzdem prüfen?

Aus unternehmerischer Sicht ja. Zahlungsausfälle, Sanktionslisten-Treffer, Cyber-Vorfälle und Rechnungsbetrug bestehen unabhängig von jeder Berichtspflicht. Zudem geben große Abnehmer ihre Sorgfaltsanforderungen vertraglich an Zulieferer weiter.

Was ist der Unterschied zwischen Berichtspflicht und Sorgfaltspflicht?

Die Berichtspflicht ist die formale Dokumentation und Meldung. Die Sorgfaltspflicht ist die eigentliche Aufgabe, Risiken zu erkennen und zu managen. Gelockert wurde vor allem die Berichtspflicht — das Risiko und die Notwendigkeit zu handeln bleiben.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand August 2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Die regulatorische Lage zu LkSG und CSDDD entwickelt sich fortlaufend; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Gesetzestexte und amtlichen Veröffentlichungen.

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